Wer stellt den Antrag auf Kurzzeitpflege?

Der Antrag muss von Ihnen oder einer Person die dazu bevollmächtigt ist unterschrieben werden. Ausfüllen kann den Antrag hingegen jede Person. Also z.B. jemand vom Krankenhaus, vom Sozialdienst oder wir von der Kurzzeitpflege. Empfehlenswert ist es, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da die Bearbeitung etwas Zeit benötigt. Aber in einigen Fällen, z.B. nach einer Krankheit oder einem Unfall ist das nicht immer möglich.

Was mache ich, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?

Dann muss dieser vor dem Antrag auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gestellt werden. Denn ein Pflegegrad zwischen zwei und fünf ist Voraussetzung für die Übernahme der Pflegekosten durch die Pflegekasse. Um den Pflegegrad zu bestimmen, stellt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes Ihre Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen wie etwa bei der Selbstversorgung, der Mobilität, dem kognitiven und kommunikativen Verhalten und der Alltagsgestaltung fest, bewertet und gewichtet sie. Wenn Sie keinen Pflegegrad bekommen, können Sie selbstverständlich als Selbstzahler bei uns wohnen.

So stellen Sie die Anträge

Beide Anträge werden bei der Pflegekasse gestellt.

Die Pflegekasse erreichen Sie über Ihre Krankenkasse.

Rufen Sie Ihre Pflegekasse bzw. die Pflegekasse Ihres Angehörigen an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.

Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, da die Leistungsgewährung rückwirkend vom Antragsdatum abhängig ist.

Nach der Antragstellung wird die Pflegekasse tätig: Sie schickt Ihnen die jeweiligen Unterlagen zu und lässt – wenn noch nicht geschehen- einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause. Im Krankenhaus erfolgt die Einstufung häufig durch den MDK nach Aktenlage und ist dann bis zur endgültigen Begutachtung befristet.

Gerne sind wir behilflich – sprechen Sie uns jederzeit an.