Ihr spezialist für Kurzzeitpflege und verhinderungspflege

Direkt neben dem DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus gemeinnützige GmbH im Ärztehaus bieten wir 30 Plätze ausschließlich für die stationäre Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege an. So konzentrieren wir uns ganz auf die speziellen Bedürfnisse unsere Gäste, die kurzfristig aus ihrer gewohnten Umgebung müssen. Durch die Nähe zum Krankenhaus können wir zudem die pflegerische und therapeutische Versorgung insbesondere nach einer Krankheit optimal verbinden.

  • nach einem Krankenhausaufenthalt, um schnell wieder selbständig und mobil zu sein
  • wenn Ihre pflegenden Angehörigen selber erkrankt sind oder im Urlaub etwas Kraft sammeln möchten
  • mit einem breiten Angebot aus Pflege und Therapie
  • selbstverständlich auch, wenn Sie als Paar kommen möchten

Unsere Aktuellen Termine

Aufgrund der aktuellen Situation finden keine Veranstaltungen statt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Facebook Seite.

#stay@home

Covid-19 Regelung

Informationen zu den aktuellen Regelungen erfahren Sie unter der Telefonnummer 0421/ 6102-5123.

Damit unsere Gäste, Sie und unsere Mitarbeiter weiterhin gesund bleiben.

Anspruch auf Kurzzeitpflege und verhinderungspflege

Verschiedene Situationen können dazu führen, dass ein Mensch sich für eine gewisse Zeit nicht selber versorgen kann. Dazu gehören Krankheiten genauso wie die Verhinderung von pflegenden Angehörigen. In diesen Fällen haben Betroffene Anspruch auf Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. Dabei lohnt es sich, diese beiden Formen zu kombinieren. Je nach Bedarf und Kombination beider Pflegegründe kommt die Pflegekasse für bis zu acht Wochen pro Jahr für die pflegebedingten Kosten eines vollstationären Aufenthaltes auf.

Sprechen Sie uns an: Wir helfen Ihnen bei der Planung und Antragsstellung.
Denn unser Ziel ist, dass Sie schnell wieder selbständig und mobil sind.

Kurzzeit­pflege

„Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine zeitlich befristete vollstationäre Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause leben. Sie soll Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen sowie nach einer Krankheit die Nachsorge sicherstellen. Die Pflegekasse trägt die Kosten einmal jährlich für 56 Tage.“

Verhinderungs­pflege

„Auch pflegende Angehörige benötigen Auszeiten, um wieder Energie zu gewinnen. Damit in dieser Zeit Pflegebedürftige gut aufgehoben sind und versorgt werden, übernimmt die Pflegekasse bis zu sechs Wochen die Kosten für die vollstationäre Verhinderungspflege.“

Pflegegrad ist wichtig für die Kostenübernahme

Voraussetzung für einen stationären Aufenthalt in der Kurzzeitpflege ist die Einstufung in einen Pflegegrad der Stufen zwei bis fünf durch die Pflegekasse. Hierfür werden die Fähigkeiten des betroffenen Menschen in unterschiedlichen Bereichen wie etwa bei der Selbstversorgung, der Mobilität, dem kognitiven und kommunikativen Verhalten und der Alltagsgestaltung bewertet und gewichtet.

Bei fehlender Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung kann ein Antrag auf Kurzzeitpflege bei der Krankenkasse gestellt werden. Diese Leistung kann maximal 4 Wochen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel wenn im häuslichen Umfeld die Versorgung nicht sichergestellt werden kann.

Der Sozialdienst im Krankenhaus übernimmt die Beantragung für Sie – sprechen Sie ihn einfach darauf an.

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